PpUGV für Krankenhäuser – Nachweis auf Knopfdruck managen und Vergütungsabschläge reduzieren
Um eine zuverlässige Pflege in den Krankenhäusern in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung bereits vor einigen Jahren die sogenannte Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) erlassen. Diese macht verbindliche Vorgaben dazu, wie viel Pflegepersonal pro Patient in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verfügbar sein muss. Die erste Stufe der Umsetzung ist seit 2019 gültig. Das Gesetz wurde dann 2020 nochmals erweitert, indem noch striktere Anforderungen hinzugefügt wurden. Seit dem 1. Februar 2021 sind die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Deutschland dazu verpflichtet, noch strengere Pflegepersonaluntergrenzen zu berücksichtigen.
Das stellt jedoch auf vielen Ebenen eine enorme Herausforderung dar. Es ist nicht nur schwierig, den Personaleinsatz so zu gestalten, dass der Betrieb der Einrichtung wirtschaftlich bleibt. Darüber hinaus ist es aufgrund des Fachkräftemangels im Pflegebereich nicht einfach, qualifizierte Mitarbeiter für diese Aufgabe zu finden.
Es kommt hinzu, dass durch die neue Verordnung ein enormer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Für diesen letzten Punkt bieten wir Ihnen jedoch bei amexus eine zuverlässige IT-Blaupause als Lösungsansatz, die den Aufwand für die Verwaltung der Pflegekräfte und für die Dokumentation des ordnungsgemäßen Einsatzes enorm reduziert.