HR Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012
In der Personalwirtschaft stehen zum Jahreswechsel 2011/2012 verschiedene gesetzliche Änderungen in der Lohnabrechnung an. Eröffnet wird der Reigen bereits im Dezember 2011: im DEÜV-Meldeverfahren sind ab 01.12.2011 die neuen, neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu verwenden. Wir stellen Ihnen wichtige Änderungen für 2011/2012 in diesem Dokument vor.

Umstellung der Tätigkeitsschlüssel Im Rahmen der Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung wird der Tätigkeitsschlüssel des Beschäftigten mit angegeben. Dieser dient der Arbeitsagentur für statistische Berechnungen.Der bisher fünfstellige Schlüssel besteht aus einem dreistelligen Schlüssel zur Art der ausgeübten Tätigkeit, einer Ziffer zur Stellung im Beruf sowie zur Ausbildung. Der neue Tätigkeitsschlüssel besteht dagegen aus insgesamt 9 Stellen, wovon 5 auf die Art der ausgeübten Tätigkeit entfallen, und je eine Ziffer den Schulabschluss, den Ausbildungsabschluss, das Kennzeichen zur Arbeitnehmerüberlassung und die Vertragsart darstellt.Dieser erweiterte Tätigkeitsschlüssel ist zwingend ab Dezember 2011 in den DEÜV-Meldungen zu verwenden. Alle Entgeltmeldungen, die im Dezember anfallen, wie Unterbrechungen oder Austritte, müssen die neuen Schlüssel enthalten. Die Umstellung sollten Sie also bereits durchgeführt haben! In den Sage Lösungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung stehen den Anwendern nützliche Umstellungsassistenten zur Verfügung. Die Sage Personalwirtschaft bietet bereits seit dem 01.01.2011 die notwendigen Felder für die Umsetzung des neuen Tätigkeitsschlüssels, denn die automatische Umstellung vom alten auf den neuen Schlüssel ist nur eingeschränkt möglich. Nur etwa 5% der dreistelligen Schlüssel für die ausgeübte Tätigkeit haben ein eindeutiges fünfstelliges Äquivalent. Alle anderen Tätigkeiten müssen manuell zugeordnet werden:Für die Umsetzung der Schul- und Ausbildungsabschlüsse gibt die Bundesagentur entsprechende Empfehlungen, die beim Einspielen des Updates umgesetzt werden. Doch auch hier lässt sich aus dem bisherigen Schlüssel nicht immer mit Sicherheit feststellen, welcher neue Schlüssel gilt. Beispiel: Ein Facharbeiter mit Realschulabschluss wurde bisher im Feld <Ausbildung> mit dem B-Schlüssel „2 - mit Berufsausbildung" verschlüsselt. Aus dem Schlüssel 2 lässt sich nicht ableiten, dass ein Realschulabschluss vorliegt. Dieser muss manuell ausgewählt werden. Laut Empfehlung der Bundesagentur belegt die Personalwirtschaft im Feld <höchster allgemeinbildender Schulabschluss> den Schlüssel „9 – unbekannt" vor. Dieser soll aber in der Praxis wirklich nur dann verwendet werden, wenn sich der höchste allgemeinbildende Schulabschluss nicht ermitteln lässt.
Vollständiges Dokument hier zum Download.
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