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E-Bilanz XBRL ab 2012 
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E-Bilanz XBRL 2012 - elektronisch Abgabe der Bilanzen E-Bilanz ab 2012 / XBRL

kostenlose Information zu XBRL und E-Bilan 2012kostenloser Leitfaden

Zukünftig müssen Sie Ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Sind Sie bereit?

Sofern Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, sollten Sie Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.Dezember 2011 beginnen, elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Fordern Sie jetzt unseren Leitfaden mit wichtigen Tipps & Tricks zur E-Bilanz an.  

Was ist neu bei der E-Bilanz?

Ist Ihr Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet, haben Sie erstmals für in 2012 beginnende Wirtschaftsjahre (Erstjahr) Ihre Bilanz, Ihre Gewinn- und Verlustrechnung und bei Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz eine Überleitungsrechnung elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.07.2011 einen neuen Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG veröffentlicht. Die Finanzverwaltung wird demnach nicht beanstanden, wenn für dieses Erstjahr noch nicht entsprechend elektronisch übermittelt wird. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Jahresabschlussbestandteile sind in diesen Fällen in Papierform abzugeben (Nichtbeanstandungsregelung für 2012). Die im Rahmen der E-Bilanz zu übermittelnden Daten müssen im Gegensatz zum bisherigen HGB-Abschluss in Teilbereichen detaillierter ausgewiesen werden. Für Ihr Unternehmen ergibt sich ein erheblicher Umstellungsbedarf hinsichtlich des Buchungsverhaltens und der unterjährigen Behandlung von steuerrelevanten Sachverhalten.

Tipp: In Anbetracht der Komplexität der zu bewältigenden Herausforderung sollte der zeitliche Aspekt nicht unterschätzt und entsprechend Vorlauf für die Umsetzung der E-Bilanz Vorgaben eingeplant werden. Informieren Sie sich genau, welche neuen Herausforderungen die E-Bilanz und das Übermittlungsverfahren XBRL an Ihre Buchhaltung und EDV stellt.

Zukünftig müssen Sie Ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt übermitteln

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen neuen Entwurf eines Schreibens zur E-Bilanz veröffentlicht. Demzufolge gilt die E-Bilanz zwar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, jedoch wird es nicht beanstandet, wenn für das Jahr 2012 noch nicht entsprechend elektronisch übermittelt wird. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Jahresabschlussbestandteile sind dann in Papierform abzugeben.

Diese Daten sind zu übermitteln

Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung bezieht sich auf den Inhalt der Steuerbilanz und – soweit vorhanden – der Gewinn- und Verlustrechnung. Alternativ kann entweder der Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um eine steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz eingereicht werden. Soweit ein Anhang, Lage- und/oder Prüfbericht vorliegt, ist dieser wahlweise in Papierform oder im Rahmen des E-Bilanz-Datensatzes an das Finanzamt zu übermitteln.

Inhalt und Form der Datenübermittlung

Sie übermitteln den Inhalt Ihrer Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Form eines XBRL-Datensatzes auf elektronischem Weg. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen.

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Als Sage Businesspartner bietet die amexus bereits seit Jahren Consulting, Implementierung, Support und Schulung für die unterschiedlichen Sage Module. Unsere zertifizierten Consultants haben sowohl langjährige Erfahrung im Bereich Sage Office Line, Classic Line , CRM und Personalwirtschaf als auch Projekterfahrung und betriebswirtschaftliches know how. Fordern Sie entsprechende Referenzen aus unterschiedlichen Branchen gerne bei uns an.